"corpo legis": Steuerberater und Rechtsanwalt gemeinsam einsetzen / Checkliste für Steuer-Strafverfahren
Stehen Steuerfahnder vor der Tür, ist schnelles Handeln gefragt. Vor allem braucht der Unternehmer eine "Doppel-Verteidigung" - durch Rechtsanwalt und Steuerberater. Diese sollten den Mandanten im Steuer-Strafverfahren und später vor dem Finanzgericht gemeinsam vertreten. Die Berater-Initiative "corpo legis" (Braunschweig) bietet hierzu mittelständischen Unternehmen eine Checkliste an. corpo legis - bundesweiter Zusammenschluss von Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftprüfern und Rechtsanwälten - will damit auch auf Mängel in der deutschen Steuerrechts-Praxis hinweisen. Die Checkliste und weitere Informationen stehen per E-Mail (mb@corpo-legis.de) und Fax (05 31 - 1 77 90) zur Anforderung bereit.
Der 47jährige Bauunternehmer aus Hannover staunte nicht schlecht, als Steuerfahnder binnen weniger Stunden fast alle Unterlagen in zahlreiche Kartons packten und mitnahmen. Er bekam sie erst Monate später zurück. Sein Betrieb erlitt erheblichen Schaden. Der Firmen-Steuerberater und der hauseigene Anwalt begleiteten die Ereignisse lediglich, ohne wirksam Einfluss zu nehmen.
"Hier versuchen wir zu helfen", erklärt Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski (Braunschweig), Sprecher der Berater-Initiative corpo legis. Gerade in den ersten Tagen nach einem solchen Vorfall begehen Unternehmer entscheidende Fehler, die sich negativ auf das gesamte Verfahren auswirken. Aus diesem Grund stellt die Initiative jetzt die kostenlose Checkliste "Steuer-Strafverfahren" bereit.
corpo legis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten. Sie informiert über aktuelle Rechts-Fragen. Im Mittelpunkt steht dabei die "Doppel-Verteidigung": Mittelständischen Unternehmen soll deutlich gemacht werden, dass in Steuer-Verfahren mit möglicher Strafverfolgung eine alleinige Rechtsvertretung durch den Anwalt nicht mehr ausreicht. Dort wo dem Wissen des eigenen Anwalts Grenzen gesetzt sind, muss ein unabhängiger Steuerberater die rechtliche Vertretung übernehmen. Der Steuerberater sollte zudem nicht der Hauseigene sein, weil dieser als "Partei" oder als Zeuge angesehen werden kann. "Obwohl die Strafprozessordnung eine Doppel-Verteidigung durch Rechtsanwalt und unabhängigen Steuerberater ermöglicht, kommt sie in Deutschland praktisch nicht vor", erläutert Markus Bialobrzeski, Experte für Steuer-Strafverfahren. Grund hierfür seien u.a. Honorar-Erwägungen der Unternehmer bzw. der Berater.
Auf Anraten von corpo legis ließ sich auch der Bauunternehmer aus Hannover "doppelverteidigen". Er kam mit einer niedrigen Geldbuße und ohne Vorstrafe davon - dank der Kooperation von Rechtsanwalt und Steuerberater, die alle Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Finanzamt führten. "Selten habe ich 4.000 Euro Berater-Honorar so gut angelegt", erklärte der Geschäftsmann.
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Autor: |
corpo legis - Bundesintiative Recht & Steuern |
Ansprechpartner: |
Markus Bialobrzeski |
Telefon: |
+49 (0)5 31 / 4 96 91 |
Fax: |
+49 (0)5 31 / 1 77 90 |
E-Mail |
mb@corpo-legis.de |
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Anwalt Markus Bialobrzeski (Braunschweig) fordert zwei Verteidiger für Steuer-Strafsachen
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