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Praktischer Leistungswettbewerb der Handwerksjugend 2002

Wie alljährlich findet auch dieses Jahr ab September der Leistungswettbewerb der Handwerksjugend auf Kammer-, Landes- und Bundesebene statt.
Zur Teilnahme am Leistungswettbewerb sind Junghandwerker berechtigt, die
- die Gesellen-/Abschlussprüfung im Prüfungsjahr 2002 (Winterprüfung 2001/2002 oder Sommerprüfung 2002) abgelegt,
- zum Zeitpunkt der Gesellen-/Abschlussprüfung das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten und
- die Gesellen-/Abschlussprüfung im praktischen Teil und in der Regel auch im theoretischen Teil mindestens mit der Note gut abgelegt haben.
In Ausnahmefällen kann von der Altersbegrenzung - insbesondere bei Wehr- oder Ersatzdienst, bei Schwangerschaft mit Mutterschutz von zusammen nicht mehr als einem Jahr - bei Beginn der Handwerkslehre im unmittelbaren Anschluss an die Schulbildung abgewichen werden. Aber auch in allen Ausnahmefällen gilt als abso-lute Altersgrenze die Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig. Der Rechtsweg hierfür ist ausge-schlossen. Erfahrungsgemäß eröffnen sich neben den Auszeichnungen und Prei-sen für die Junghandwerker zumeist sehr gute Beschäftigungs- und Weiterbil-dungsmöglichkeiten.
Ziel des praktischen Leistungswettbewerbs ist es, die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herauszustellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk zu stärken, die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Ausbildungsleistung des Handwerks aufmerksam zu machen und begabte Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung weiter zu fördern. Anmeldeschluss für den Wettbewerb bei der Handwerkskammer Ulm ist spätestens der 31. August 2002. Weitere Informationen erhalten Sie bei Felix Harlacher, Ausbildungsberater der Handwerkskammer

Datum: 22.07.2002
Ansprechpartner: HK- Ulm, Felix Harlacher
Telefon: +49 (0)731/1425-228
Fax: +49 (0)731/1425-515
E-Mail f.harlacher@hk-ulm.de
Internet: www.hk-ulm.de

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