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Neuregelung für Wechsel in private Krankenversicherung

Wer den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung anstrebt, könnte sich durch die geplante Gesundheitsreform genötigt sehen, sich kurzfristig zu entscheiden

Für freiwillig Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse ändert sich mit der geplanten Gesundheitsreform voraussichtlich auch die Möglichkeiten zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Der Wechsel soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (Versicherungspflichtgrenze) von derzeit 47.250 Euro bzw. 3.937,50 Euro im Monat überschritten wird. Nach bisheriger Gesetzeslage reicht für einen Wechsel zur PKV das einmalige Überschreiten dieser Grenze aus.

Unklar: Stichtag für Neuregelung umstritten

Die vom Bundeskabinett bereits beschlossenen Eckpunkte zur Gesundheitsreform sehen vor, dass die Neuregelung beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV schon rückwirkend ab 03.07.2006 gelten soll. Diese Frist gilt jedoch als umstritten, da derzeit noch kein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Experten gehen deshalb davon aus, dass in dem für Herbst erwarteten Gesetz nicht der 03.07.2006, sondern der Tag des Gesetzentwurfs bzw. spätestens der Tag des Gesetzbeschlusses als Stichtag gelten wird. Ist dies so, wäre für alle Wechselwilligen, deren Einkommen noch nicht dreimal in Folge die Pflichtgrenze überschritten hat, höchste Eile geboten.

Bisherige Regelung für Versicherte günstiger

Gesetzlich Versicherte, deren Einkommen in 2006 erstmals die Pflichtgrenze übersteigt, müssten nach der Neuregelung noch zwei weitere Jahre auf den Wechsel in die PKV warten. Durch das dann höhere Eintrittssalter und bis dahin mögliche Vorerkrankungen drohen in Folge höhere Prämien zur PKV. Wer dies nicht in Kauf nehmen möchte, muss sich noch vor dem endgültigen Stichtag für die PKV entscheiden.


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Datum: 21.07.2006
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